Auszug aus dem Manteltarifvertrag für Beschäftigte zum ERA-TV
Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden
- 4 Kündigung und Aufhebungsvertrag
4.4 Einem Beschäftigten, der das 53., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet
hat und dem Betrieb mindestens drei Jahre angehört, kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden.
5 Dies gilt auch für eine Änderungskündigung.
- 6 Alterssicherung
6.2 Beginn der Verdienstsicherung Die Verdienstsicherung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beschäftigte das 54. Lebensjahr vollendet. Erfüllt der Beschäftigte an seinem 54. Geburtstag die Voraussetzung der Betriebs- oder Unternehmenszugehörigkeit von einem Jahr nicht, so beginnt die Verdienstsicherung am Ersten des Monats, in welchem er diese Voraussetzung erfüllt. __________________________________________________________________________
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der IG Metall
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