Rechte des Betriebsrats bei Versetzungen
Überschreitet die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs voraussichtlich nicht die Dauer von einem Monat, stellt dies nur dann eine zustimmungspflichtige Versetzung dar, wenn die Zuweisung mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Entscheidend sind die äußeren Umstände der geänderten Tätigkeit. Dazu zählen etwa die zeitliche Lage der Arbeitszeit, die […]
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