Neben Hessen ist Baden-Württemberg das letzte Flächenbundesland ohne Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Ebene der Landkreise.
Das wollen wir mit unserem Volksbegehren ändern.
Neben Hessen ist Baden-Württemberg das letzte Flächenbundesland ohne Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Ebene der Landkreise.
Das wollen wir mit unserem Volksbegehren ändern.
In Baden-Württemberg gibt es keine Bürgerbegehren und Entscheide auf Landkreisebene. Eine Initiative aus der Raumschaft Geislingen an der Steige im Landkreis Göppingen findet: Das muss sich ändern!
Darum hat sie im Juli 2021 mit der Unterschriftensammlung für einen Antrag auf ein landesweites Volksbegehren begonnen.
Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg unterstützt die Forderungen der Initiative. In anderen Bundesländern sind Bürgerbegehren und -entscheide auf Kreisebene bewährte Instrumente, für die auch in Baden-Württemberg Bedarf besteht.
Trotzdem hat der Landtag zuletzt im Oktober 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf der Opposition abgeschmettert.
Daher rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg dazu auf, den Antrag auf Volksbegehren zu unterzeichnen.
Landesweit werden 10.000 Unterschriften benötigt, um diese erste Hürde der Volksgesetzgebung zu nehmen. Als Bürgerschaft bekommen wir das hin!
Der Gesetzentwurf, der der Unterschriftensammlung zugrundeliegt,
wurde von “Mehr Demokratie Baden-Württemberg” erarbeitet.
Der Clou:
Nicht nur führt er direkte Demokratie auf der Kreisebene ein und sorgt damit für gleiche Rechte für Land- wie Stadtkreiseinwohner. Der Entwurf sieht auch Verbesserungen für Bürgerbegehren auf Gemeindeebene vor. Denn der Kostendeckungsvorschlag, der eine rein formale Hürde ist, soll durch eine Kosteninformation in der Broschüre zu Bürgerentscheiden ersetzt werden.
Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, unsere Demokratie von unten zu verbessern – und vor allem: Sagen Sie es auch weiter!
Achten Sie bitte darauf, dass auf einer Unterschriftenliste nur Bürger und Bürgerinnen aus einer Gemeinde unterschreiben! Bitte senden Sie keine Scans und Kopien zu – nur eigenhändig ausgefüllte Listen im Original sind rechtlich zulässig. Nutzen Sie daher das Angebot der innn.it – Plattform!
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