Das gegenwärtige Lohnsteuerverfahrens, konkret die Steuerklassenkombination III/V, verstößt gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung in Art. 3 Abs. 2 GG. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Die finanziellen Nachteile der Steuerklasse V treffen überwiegend Frauen (89%).